Qualität

Werkszeugnis 3.1 und 2.2 nach DIN EN 10204

Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204, im Einkauf meist Werkszeugnis 3.1 genannt, belegt mit Ergebnissen einer spezifischen Prüfung am gelieferten Erzeugnis, dass die Bestellung erfüllt ist. Ausgestellt wird es vom Abnahmebeauftragten des Herstellers, der von der Fertigung unabhängig ist. Beim Werkszeugnis 2.2 bestätigt dagegen der Hersteller selbst, und zwar mit Ergebnissen nichtspezifischer Prüfung.

Veröffentlicht am
September 21, 2026
6
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TÜV NORD CERT Gebäude

Kurz beantwortet

  • DIN EN 10204 kennt vier Prüfbescheinigungen: 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2.
  • Das 3.1 beruht auf spezifischer Prüfung an der gelieferten Ware oder an Teilen davon, das 2.2 auf Prüfungen an gleichartigen Erzeugnissen.
  • Beim 3.1 bestätigt ein von der Fertigung unabhängiger Abnahmebeauftragter des Herstellers, beim 3.2 zusätzlich ein Beauftragter des Bestellers oder der Behörde.
  • Händler dürfen Prüfbescheinigungen nur unverändert weitergeben, abgesehen von der Menge.
  • Für Verbindungselemente gibt es mit DIN EN ISO 16228 eine eigene Norm mit den Typen F2.1, F2.2, F3.1 und F3.2.

Hinter den Kürzeln 2.2 und 3.1 stehen zwei verschiedene Arten von Nachweis. Sie unterscheiden sich darin, woran geprüft wurde und wer die Ergebnisse bestätigt. Welche davon Sie brauchen, hängt von Ihrem Teil ab und wird bei der Bestellung festgelegt.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 26.09.2026 wieder. Gültig ist DIN EN 10204:2005-01, die deutsche Fassung von EN 10204:2004. Auf europäischer Ebene läuft eine Überarbeitung.

Was DIN EN 10204 regelt

DIN EN 10204 legt fest, welche Arten von Prüfbescheinigungen ein Besteller bei der Lieferung metallischer Erzeugnisse bekommen kann. Vorgeschrieben ist damit keine davon. Welche Bescheinigung mitgeht, vereinbaren Sie mit der Bestellung.

Wichtig ist, wie weit die Aussage reicht. Eine Prüfbescheinigung bestätigt, dass die geprüften Merkmale der Bestellung entsprechen. Eine allgemeine Qualitätsgarantie für das ganze Erzeugnis ist sie nicht.

Die vier Prüfbescheinigungen im Vergleich

Die Norm kennt vier Typen. Die beiden Bescheinigungen der Reihe 2 bestätigt der Hersteller selbst, bei den Abnahmeprüfzeugnissen 3.1 und 3.2 unterschreibt ein Abnahmebeauftragter.

TypBezeichnungWas bestätigt wirdBestätigt durch
2.1WerksbescheinigungÜbereinstimmung mit der Bestellung, ohne PrüfergebnisseHersteller
2.2WerkszeugnisÜbereinstimmung mit der Bestellung, mit Ergebnissen nichtspezifischer PrüfungHersteller
3.1Abnahmeprüfzeugnis 3.1Übereinstimmung mit der Bestellung, mit Ergebnissen spezifischer Prüfungvon der Fertigung unabhängiger Abnahmebeauftragter des Herstellers
3.2Abnahmeprüfzeugnis 3.2wie 3.1Abnahmebeauftragter des Herstellers und Abnahmebeauftragter des Bestellers oder der in amtlichen Vorschriften genannte Abnahmebeauftragte

Quelle: EN 10204:2004, zusammengefasst nach Wikipedia (EN 10204) und VOREST AG, abgerufen am 26.09.2026.

Prüfergebnisse enthalten also nur 2.2, 3.1 und 3.2. Die Werksbescheinigung 2.1 bestätigt lediglich, dass die Bestellung erfüllt ist.

Unterschied zwischen Werkszeugnis 2.2 und 3.1

Das Werkszeugnis 2.2 zeigt Prüfergebnisse von gleichartigen Erzeugnissen, das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 Ergebnisse von der gelieferten Ware selbst. Außerdem bestätigt beim 2.2 der Hersteller, beim 3.1 ein Abnahmebeauftragter, der von der Fertigung unabhängig ist.

Spezifische und nichtspezifische Prüfung

Beim Werkszeugnis 2.2 stammen die Ergebnisse aus einer nichtspezifischen Prüfung. Geprüft wurden Erzeugnisse, die nach derselben Spezifikation und im selben Verfahren hergestellt wurden. Das muss nicht die Ware sein, die bei Ihnen ankommt, und deshalb stehen im Zeugnis meist statistische Werte des Herstellers.

Anders beim Abnahmeprüfzeugnis 3.1. Hier wird spezifisch geprüft, also an den zu liefernden Erzeugnissen oder an Teilen davon, zum Beispiel am Coil, aus dem die Bleche geschnitten wurden. Die Prüfergebnisse müssen als Zahlen im Zeugnis stehen, und die Lieferung muss sich bis zu ihnen zurückverfolgen lassen.

Wer bestätigt

Das Werkszeugnis 2.2 bestätigt der Hersteller. Für das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 unterschreibt ein Abnahmebeauftragter des Herstellers, der von der Fertigungsabteilung unabhängig ist. Beim 3.2 braucht es zwei Unterschriften, die des Abnahmebeauftragten des Herstellers und die eines Beauftragten des Bestellers oder der Behörde.

Heißt es Werkszeugnis 3.1 oder Abnahmeprüfzeugnis 3.1?

Korrekt ist Abnahmeprüfzeugnis 3.1, denn Werkszeugnis heißt in der Norm nur der Typ 2.2. Im Einkauf hat sich Werkszeugnis 3.1 trotzdem gehalten, und gemeint ist damit fast immer das Abnahmeprüfzeugnis.

Daneben sind ältere Bezeichnungen noch im Umlauf. Die Ausgabe von 2004 hat das Werksprüfzeugnis 2.3 und die Varianten 3.1 A und 3.1 C gestrichen. Das heutige 3.1 entspricht dem früheren 3.1 B. Abnahmen, die früher unter 3.1 A oder 3.1 C liefen, deckt heute das 3.2 ab.

Schreiben Sie deshalb die vollständige Bezeichnung in die Bestellung, etwa Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204:2004. So entstehen gar nicht erst Missverständnisse darüber, was gemeint war.

Was gilt für Schrauben und Verbindungselemente?

Für fertige Verbindungselemente gibt es eine eigene Norm, DIN EN ISO 16228 in der Ausgabe 2018-05. Sie gilt für Schrauben, Muttern, Scheiben, Stifte, Niete und ähnliche Teile, ob aus Stahl, nichtrostendem Stahl, Nichteisenmetallen oder nichtmetallischen Werkstoffen.

Die Typen heißen dort F2.1 (Werksbescheinigung) sowie F2.2, F3.1 und F3.2 (Zeugnisse). Ausstellen kann sie der Hersteller oder Vertreiber der Verbindungselemente oder ein externer bevollmächtigter Vertreter, und zwar dann, wenn der Käufer sie bei der Bestellung anfragt. Bei den Begriffen ist die Norm genau. Sie verlangt Zeugnis oder Bescheinigung, nicht Zertifikat.

Nicht vorgesehen ist DIN EN ISO 16228 für Sonderzwecke oder speziell entwickelte Teile, die andere Verfahren wie eine Erstbemusterung erfordern. Dort gehört zum Nachweis ein Erstmusterprüfbericht.

Was Händler weitergeben dürfen

Nach EN 10204 geben Händler Prüfbescheinigungen nur als Original oder Kopie weiter, ohne den Inhalt zu verändern. Erlaubt ist allein die Anpassung der Mengenangabe. Wer Kopien weitergibt, muss ein Verfahren anwenden, das die Rückverfolgbarkeit sicherstellt.

Auf Papier muss das nicht geschehen. EN 10204:2004 erlaubt ausdrücklich, Prüfbescheinigungen elektronisch zu übermitteln und aufzubewahren.

Wann welche Bescheinigung sinnvoll ist

Je mehr an Sicherheit und Rückverfolgbarkeit hängt, desto eher landet man beim 3.1 oder 3.2. So sieht die übliche Praxis aus:

BedarfÜbliche Wahl
Standardteil, Nachweis der Identität genügt2.1
Normteil, typische Werkstoffwerte des Herstellers genügen2.2
Zeichnungsteil, sicherheitsrelevantes Teil, Rückverfolgbarkeit zur Charge gefordert3.1
Abnahme durch Kunde, Sachverständigen oder Behörde vorgeschrieben3.2

Verbindlich ist am Ende des Tages, was Bestellung, Zeichnung und Produktnorm fordern. Die Tabelle ersetzt diesen Blick nicht.

Wie NORM+DREH das löst: Bei NORM+DREH gehen je nach Produkt Materialzeugnisse und Prüfberichte mit der Lieferung. Welche Prüfbescheinigung zu Ihrem Teil gehört, ergibt sich aus Ihrer Zeichnung und der Norm, und wir halten es im Angebot fest. Bevor Ware bei uns ins Lager geht, prüft unsere eigene Qualitätsabteilung in Velbert jeden Wareneingang. Zertifiziert sind wir nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001. Senden Sie uns Ihre Zeichnung oder bestehende Anfrage, dann klären wir gerne, welcher Nachweis dazugehört. Mehr dazu auf der Seite Qualität und Prüfzeugnisse.

Häufige Fragen zum Werkszeugnis 3.1

Was ist ein Werkszeugnis 3.1?

So heißt im Einkauf meist das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204. Es belegt mit Ergebnissen spezifischer Prüfung an der gelieferten Ware, dass die Bestellung erfüllt ist. Unterschrieben wird es vom Abnahmebeauftragten des Herstellers, der von der Fertigung unabhängig ist.

Was ist der Unterschied zwischen Werkszeugnis 2.2 und 3.1?

Das 2.2 enthält Ergebnisse nichtspezifischer Prüfung an gleichartigen Erzeugnissen und wird vom Hersteller bestätigt. Im 3.1 stehen Ergebnisse spezifischer Prüfung an der gelieferten Ware, bestätigt von einem unabhängigen Abnahmebeauftragten.

Wer darf ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ausstellen?

Der Abnahmebeauftragte des Herstellers, der von der Fertigungsabteilung unabhängig ist. Händler geben das Zeugnis nur unverändert weiter und dürfen allein die Mengenangabe anpassen.

Ist DIN EN 10204 noch aktuell?

Ja. Stand 26.09.2026 gilt DIN EN 10204:2005-01, die deutsche Fassung von EN 10204:2004, und auf europäischer Ebene läuft eine Überarbeitung. Für Verbindungselemente gibt es mit DIN EN ISO 16228:2018-05 eine eigene Norm.

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