Regulierung

CBAM bei Schrauben und Muttern seit 2026

Schrauben, Muttern, Bolzen, Niete und Scheiben aus Eisen oder Stahl fallen unter KN-Position 7318 und damit unter das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Regelphase. Wer im Jahr mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren einführt, braucht den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders und muss ab 2027 Zertifikate kaufen.

Veröffentlicht am
September 24, 2026
7
Min. Lesezeit
Gabelstapler bewegt einen Schiffscontainer im Hafen als Sinnbild für den Import von Schrauben und Muttern unter CBAM

Kurz beantwortet

  • KN 7318 (Schrauben, Bolzen, Muttern, Niete, Scheiben aus Eisen oder Stahl) steht in der Warenliste der CBAM-Verordnung.
  • Die Pflichten treffen den Einführer, also den, der die Zollanmeldung zur Überlassung in den freien Verkehr abgibt.
  • Unter 50 Tonnen CBAM-Waren je Einführer und Kalenderjahr gilt die De-minimis-Ausnahme.
  • Die erste CBAM-Erklärung ist bis 30.09.2027 für das Jahr 2026 fällig, Zertifikate gibt es ab Februar 2027.
  • Stand der Rechtslage in diesem Beitrag ist der 26.09.2026.

Für Normteile aus Stahl ist CBAM seit Jahresbeginn kein Randthema mehr. Die Position 7318 steht in der Warenliste der Verordnung, betroffen sind also genau die Schrauben, Muttern und Scheiben, die Sie im Einkauf täglich bewegen. Ob daraus für Sie selbst Pflichten entstehen, hängt an zwei Fragen: Wer führt die Ware ein, und wie viele Tonnen kommen im Jahr zusammen?

Stand der Rechtslage in diesem Beitrag ist der 26.09.2026. Grundlage sind die Seiten der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), des Zolls und der EU-Kommission. Der Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Zollberatung.

Was CBAM ist und seit wann es gilt

CBAM ist das CO2-Grenzausgleichssystem der EU, ausgeschrieben Carbon Border Adjustment Mechanism. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/956, in Kraft seit dem 17. Mai 2023. Eingeführte Waren sollen damit einen Preis tragen, der die Emissionen aus ihrer Herstellung widerspiegelt. Das System ergänzt den europäischen Emissionshandel EU-ETS.

In der Übergangsphase vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 genügten vierteljährliche Berichte. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Verordnung vollständig, und aus der Berichtspflicht ist eine Zahlungspflicht geworden. Zuständig ist in Deutschland die DEHSt im Umweltbundesamt.

Welche Verbindungselemente unter CBAM fallen

Erfasst sind Verbindungselemente aus Eisen, Stahl und Aluminium, maßgeblich ist jeweils der KN-Code. Die Verordnung deckt sechs Sektoren ab: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Welche Ware im Einzelnen betroffen ist, legt Anhang I über den KN-Code fest. Für Verbindungselemente kommen diese drei Positionen in Frage:

KN-PositionWare laut CBAM-ListeBetrifft zum Beispiel
7318Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder StahlNormteile wie Sechskantschrauben, Muttern, Scheiben, Gewindestifte, Niete, auch aus Edelstahl
7326Andere Waren aus Eisen oder StahlStahlteile, die keiner spezielleren Position zugeordnet sind, je nach Einreihung
7616Andere Waren aus AluminiumVerbindungselemente und Teile aus Aluminium

Quelle: DEHSt, Überblick über die vom CBAM erfassten Sektoren und Produkte, letzte Aktualisierung 06.02.2026.

Nicht erfasst sind Werkstoffe außerhalb der sechs Sektoren, etwa Messing oder Kunststoff. Bei Zeichnungsteilen entscheidet die Zolltarifnummer, nicht die Bezeichnung auf der Zeichnung. Im Elektronischen Zolltarif erkennen Sie betroffene Waren an der TARIC-Maßnahmenart 775.

Wer die Pflichten trägt

Die Pflichten liegen beim Einführer. Einführer ist, wer die Zollanmeldung zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr im eigenen Namen abgibt. Andere Zollverfahren wie Zolllager oder Versand sind laut Zoll nicht erfasst.

Die DEHSt unterscheidet drei Fälle. Sind Sie in der EU niedergelassen und melden selbst an, brauchen Sie selbst den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders. Sitzt der Einführer außerhalb der EU, muss ein indirekter Zollvertreter einführen, und die Pflichten gelten für ihn. Nach Angabe des Zolls braucht er die Zulassung auch dann, wenn der Einführer unter der 50-Tonnen-Schwelle bleibt.

Der dritte Fall liegt dazwischen: Sie sitzen in der EU, führen aber über einen indirekten Zollvertreter ein. Dann erfüllen entweder Sie oder der Vertreter die Pflichten. Wer das übernimmt, regeln beide im Innenverhältnis, und der Vertreter darf die Übernahme ablehnen.

Im Einkauf lässt sich das auf eine Frage bringen, nämlich wer verzollt. Kaufen Sie Verbindungselemente bei einem Lieferanten mit Sitz in der EU, der die Einfuhr selbst anmeldet, sind Sie für diese Ware nicht Einführer im Sinne der Verordnung. Bestellen Sie direkt in einem Drittland und verzollen selbst, sind Sie es.

Die 50-Tonnen-Grenze

Wer im Kalenderjahr nicht mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren einführt, ist von den Pflichten befreit. Diese massenbasierte Ausnahme gibt es seit 2026, geregelt in Artikel 2a der Verordnung. Gezählt wird die Eigenmasse. Strom und Wasserstoff zählen nicht dazu.

Die Schwelle gilt pro Einführer und Kalenderjahr, über alle KN-Codes zusammen. Wer 30 Tonnen Schrauben und 25 Tonnen Stahlrohre einführt, liegt deshalb darüber. Auf die Befreiung wird in der Zollanmeldung mit der Unterlagencodierung Y137 hingewiesen.

Die Zulassung muss vorliegen, bevor die Schwelle überschritten wird. Wer ohne Zulassung über 50 Tonnen kommt, kann nach Angabe der DEHSt bis zur Zulassung keine CBAM-Waren mehr einführen, und es kann ein Sanktionsverfahren folgen. Einführer, die ihren Antrag bis zum 31. März 2026 gestellt hatten, dürfen bis zur Entscheidung vorläufig weiter einführen (Artikel 17 Absatz 7a, Codierung Y238).

Außerdem ausgenommen sind Waren mit Ursprung in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Dort gilt der EU-Emissionshandel oder ist mit ihm verknüpft.

Fristen und Pflichten in der Regelphase

Die erste CBAM-Erklärung ist bis zum 30.09.2027 fällig und betrifft das Einfuhrjahr 2026. Zertifikate lassen sich ab Februar 2027 kaufen. Welche Pflicht wann greift, zeigt die Übersicht:

PflichtFrist oder ZeitpunktGrundlage
Zulassung als CBAM-Anmeldervor Überschreiten von 50 Tonnen im KalenderjahrArt. 4, 5, 17
Angabe in der Zollanmeldungbei jeder Einfuhr: Y128 und CBAM-Kontonummer, bei Befreiung Y137Zoll
Kauf von CBAM-Zertifikatenab Februar 2027 über die gemeinsame Plattform im CBAM-RegisterDEHSt
Vorhalten von Zertifikatenab 2027 zum Ende jedes Quartals mindestens 50 Prozent der grauen Emissionen seit JahresbeginnArt. 22
CBAM-Erklärung für das Vorjahrjährlich bis 30.09., erstmals bis 30.09.2027 für 2026Art. 6
Abgabe der Zertifikatejährlich bis 30.09., passend zur ErklärungArt. 22

Quellen: DEHSt, Pflichten in der CBAM-Regelphase ab 2026 (letzte Aktualisierung 12.03.2026), und Zoll, Allgemeine Informationen zu CBAM, abgerufen am 26.09.2026.

Aktuell gibt es noch einen Haken: Nach Angabe der DEHSt ließen sich im CBAM-Register zuletzt keine Erklärungen erstellen, möglich sein soll das voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2026.

Wie die Kosten entstehen

Die Kosten ergeben sich aus den grauen Emissionen der Ware, also den Emissionen aus ihrer Herstellung. Nach ihnen richtet sich die Zahl der Zertifikate, die Sie abgeben müssen. Der Preis eines Zertifikats hängt vom Preis der Emissionszertifikate im EU-ETS ab.

Für die grauen Emissionen gibt es zwei Wege. Entweder liefert der Hersteller tatsächliche Werte, die nach den vorgeschriebenen Methoden erfasst und von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert sind. Oder der Einführer setzt die Standardwerte an, die die EU-Kommission in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 festgelegt hat. Ein im Herkunftsland tatsächlich gezahlter CO2-Preis kann nach Artikel 9 angerechnet werden.

Für den Einkauf heißt das: An jedes Werk außerhalb der EU geht künftig eine Frage mehr. Liegen verifizierte Emissionswerte vor, und werden sie über das Portal im CBAM-Register bereitgestellt?

Was Einkäufer jetzt prüfen sollten

Fünf Fragen zur Einordnung:

  1. Welche Ihrer Zukaufteile tragen die KN-Positionen 7318, 7326 oder 7616, und wer meldet ihre Einfuhr an?
  2. Wie viele Tonnen CBAM-Waren führen Sie im Kalenderjahr selbst ein, über alle Warengruppen zusammen?
  3. Liegen Sie über 50 Tonnen oder nahe daran: Ist die Zulassung beantragt oder erteilt?
  4. Führen Sie über einen indirekten Zollvertreter ein: Ist schriftlich geregelt, wer die CBAM-Pflichten übernimmt?
  5. Können Ihre Werke verifizierte Emissionswerte liefern, oder rechnen Sie mit Standardwerten?
Wie NORM+DREH das löst. Wir beschaffen Zeichnungs-, Sonder- und DIN/ISO-Teile in Partnerwerken in China, Taiwan und der Türkei, bevorraten sie in Deutschland und liefern auf Abruf. Zur Importabwicklung gehören je nach Produkt auch die Ursprungs- und Zolldokumentation und die CBAM-relevanten Unterlagen. Wie die zollrechtlichen Rollen bei Ihrer Lieferung verteilt sind, halten wir vor der ersten Lieferung schriftlich fest. Wie die Abwicklung im Einzelnen läuft, lesen Sie auf der Seite Internationale Beschaffung.

Häufige Fragen zu CBAM bei Verbindungselementen

Fallen Schrauben unter CBAM?

Ja, wenn sie aus Eisen oder Stahl sind. Die KN-Position 7318 mit Schrauben, Bolzen, Muttern, Niete und Scheiben steht in der CBAM-Warenliste. Verbindungselemente aus Aluminium laufen unter Position 7616, die ebenfalls erfasst ist.

Muss ich CBAM beachten, wenn ich Schrauben bei einem deutschen Händler kaufe?

Das hängt davon ab, wer die Zollanmeldung in den freien Verkehr abgibt. Meldet Ihr Lieferant mit Sitz in der EU die Einfuhr selbst an, sind Sie für diese Ware nicht Einführer. Im Zweifel fragen Sie nach, wer in Ihrer Lieferkette verzollt.

Was bedeutet die 50-Tonnen-Grenze bei CBAM?

Wer im Kalenderjahr zusammen nicht mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren einführt, ist von den Pflichten befreit. Gezählt wird pro Einführer über alle betroffenen KN-Codes.

Wann ist die erste CBAM-Erklärung fällig?

Bis zum 30.09.2027 für das Einfuhrjahr 2026. Danach jeweils bis zum 30.09. für das Vorjahr.

Ab wann kann man CBAM-Zertifikate kaufen?

Ab Februar 2027 über die gemeinsame Plattform im CBAM-Register. Der Preis richtet sich nach dem Preis der Emissionszertifikate im EU-Emissionshandel.

Produkt
Internationale Beschaffung und Importabwicklung

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